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Psychosoziale Beratung

Psychosoziale
Beratung

Wir von chi.pa lassen die Muskeln spielen – und zwar die im Kopf! Denn wenn wir eins gut können, dann in die Gedanken von anderen einzutauchen und wunde Punkte aufzudecken. Wir bringen Dich wieder zurück auf den Weg, raus aus der Orientierungsslosigkeit, zeigen dir, wie du deinen geheimen Energievorrat anzapfst und große Krisen auf einmal ganz klein werden. Du wirst erstaunt sein, wieviel Kraft und Mut in dir stecken!

Deine ganz persönlichen Helden bei chi.pa

Clara Waldermann
Innovationsmanagement
Sarah Scheit
Pädagogin
Julia Feesche
Pädagogin

Das Angebot

  • Erfassung persönlicher Problemsituation
  • Erfassung personenbezogener Daten
  • Erfassung von Auffälligkeiten in der Lebensbiografie
  • Erfassung von Auffälligkeiten im Verhalten
  • Clearing zur Identifikation psychosoziale Problematiken
  • Fachliche Einschätzung (Rückmeldebogen) an das Jobcenter für eine Empfehlung
  • Definition von Zielvorstellungen
  • Zielgerichtete Problembearbeitung
  • Stabilisierung und Unterstützung​

Beratungsstruktur

  • Basisberatung (4 Fachleistungsstunden zzgl. 1 Fachleistungsstunde Verwaltung)
  • Komplettberatung I+II (max. 15 Fachleistungsstunden)
  • Insgesamt: 19 Fachleistungsstunden

Die Beratung ist für Sie kostenlos, Sie benötigen lediglich einen Beratungsschein von Ihrem zuständigen Jobcenter.

Unsere Mitarbeitenden haben langjährige Berufserfahrung in der psychosozialen Betreuungsarbeit und sind gerne für Sie da. Die Gespräche finden in unseren Räumlichkeiten in Hannover/List statt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Form der Beratung bieten Sie an?

In der Regel führen wir mit Ihnen Einzelgespräche. Dies kann direkt in der Beratungsstelle oder bei einem Spaziergang, per Telefon oder Video stattfinden. Wir bieten außerdem auch die Gruppenberatung mit max. 5 Personen an. Welche Beratung Ihnen zusteht, entscheidet das JobCenter.

Wie bekomme ich einen Beratungsschein?

Die Beratung wird durch den persönliche*n Ansprechpartner*in beim Arbeitsamt bzw. dem JobCenter in Auftrag gegeben. Sie kann auch durch den Ratsuchenden bzw. die Ratsuchende selbst angeregt werden. Nach § 16a SGB II besteht ein Anspruch auf psychosoziale Beratung, wenn die Eingliederung ins Erwerbsleben durch soziale, wirtschaftliche und persönliche Problemlagen sowie bei akuten Krisen beeinträchtigt wird.

Kostet mich die Beratung etwas?

Nein, mit dem Vermittlungsschein ist die Beratung für Sie kostenlos!

Was erwartet mich in der Beratung?

In der psychosozialen Beratung nach §16 SGB II geht es in der Regel um Themen, die mit der beruflichen Integration zusammenhängen. Hier sind einige Beispiele:

– Bewältigung von Arbeitslosigkeit und Berufswechsel: Die Beratung kann helfen, mit den psychischen Belastungen der Arbeitslosigkeit umzugehen und bei Bedarf den Übergang in einen neuen Beruf zu unterstützen.

– Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz: Hier kann es darum gehen, Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen zu lösen, um die Arbeitsplatzsituation zu verbessern.

– Förderung der Kommunikationsfähigkeit: Hier geht es darum, die Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Kommunikation zu verbessern, um die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Integration zu erhöhen.

– Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsplätzen: Die Beratung kann auch bei der Suche nach geeigneten Stellenangeboten und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen helfen.

– Überwindung von Barrieren: Hier geht es um die Überwindung von Barrieren, die einer erfolgreichen beruflichen Integration im Weg stehen können, wie beispielsweise fehlende Deutschkenntnisse oder körperliche Einschränkungen.

– Verbesserung der Lebensqualität: Die Beratung kann auch dabei helfen, die allgemeine Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, indem sie beispielsweise zu einem gesünderen Lebensstil ermutigt oder bei der Bewältigung von persönlichen Problemen unterstützt.